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Die Hausordnung der nksa

Leider kommt auch die nksa nicht ganz ohne Regeln aus. Es gilt aber ganz sicher:
Gegenseitige Rücksichtnahme und Respekt fördern ein positives Schulklima

Diese Hausordnung wurde am 8. November 2001 von der Aufsichtskommission erlassen!

Übersicht
2. Informationen und Mitteilungen
3. Unterrichtsräume und Arbeitsplätze
4. Verpflegung, Rauchen und Alkohol, Abfälle
5. Schliessfächer und Parkplätze

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1. Gebäude Öffnungszeiten

Altbau
Mo - Fr 07:00 bis 17:45 Uhr, dazu Mi bis 21:30 Uhr.

Neubau
Mo - Fr 07:00 bis 17:45 Uhr, dazu Mi bis 21:30 Uhr, Sa 07:00 bis 16:45 Uhr.

Sporthallen
Mo - Fr 07:00 bis 17:45 Uhr (am Abend je nach Belegung durch Vereine).

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2. Informationen und Mitteilungen

Das Sekretariat ist für Schülerinnen und Schüler von 10:05 bis 10:20 Uhr und von 14:40 bis 14:50 Uhr geöffnet. Die Benützung des Sekretariatsbriefkasten wird empfohlen.

Mitteilungen an die Abteilungen werden in die Abteilungsfächer gelegt. Diese werden mindestens 1x täglich durch die Abteilungschefinnen und -chefs geleert.

Mitteilungen an die Lehrkräfte sind adressiert im Briefkasten vor dem Lehrerzimmer zu deponieren. Das Lehrerzimmer sowie dessen Vorraum darf nicht durch Schülerinnen und Schüler betreten werden.

Für Mitteilungen und Plakate der Schülerinnen und Schüler stehen folgende Anschlagbretter zur Verfügung: OG Altbau, Stellwand EG Neubau, UG Neubau (vor Mediothek): 1/3 für Mediothek, 1/3 für Mitteilungen des Schülerrats, 1/3 für Meinungsäusserung. Externe Anschläge sind mit einem Schulstempel (Sekretariat), interne Anschläge mit Namen, Abteilung und Datum zu versehen.

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3. Unterrichtsräume und Arbeitsplätze

Schulzimmer sind während der unterrichtsfreien Zeit in der Regel geschlossen. Während Zwischenstunden stehen Arbeitsplätze in der Mediothek, im Studienraum und im UG Altbau zur Verfügung. Arbeitsplätze in Schulzimmern können nach Absprache mit den betroffenen Fachlehrkräften benützt werden.

Die Mensa steht als Aufenthaltsraum zur Verfügung. Über die Mittagszeit (11:30 – 13:30 Uhr) sind die Plätze in der Mensa ausschliesslich für die Verpflegung reserviert.

Die Arbeitsplätze in den Computerräumen sind in erster Linie für die Arbeit im Zusammenhang mit dem Unterricht vorgesehen und können von den Lehrkräften reserviert werden.

Die installierten Möbel und Einrichtungen dürfen von ihren Standorten nicht entfernt werden. Die Fenster müssen vor dem Verlassen der Zimmer geschlossen werden. Die Turnhallenböden dürfen nicht mit Strassenschuhen betreten werden.

Das Musizieren in den Korridoren aller Gebäude und in der Eingangshalle des Altbaus ist nicht erlaubt. Für das Üben stehen spezielle Übungszimmer zur Verfügung (UG Musiktrakt, Alte Turnhalle). Im Freien und in der Eingangshalle des Neubaus ist das Musizieren in Sprech-Lautstärke erlaubt, so weit es nicht den Unterricht stört.

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4. Verpflegung, Rauchen und Alkohol, Abfälle

Das Buffet in der Mensa ist von Montag bis Freitag von 08:00 bis 15:50 Uhr geöffnet (Ausnahmen: Mittwoch und Freitag bis 14:50 Uhr). Am Samstag ist es von 10:00 bis 10:30 Uhr und von 11:15 bis 13:00 Uhr geöffnet. Geschirr und Besteck müssen abgeräumt werden.

Getränke in offenen Bechern und Tassen dürfen nicht in den Gebäuden transportiert werden. In den Unterrichtsräumen ist das Trinken nur aus verschliessbaren Gefässen erlaubt. Die Unterrichtsräume sind nicht für das Essen vorgesehen.

In allen Gebäuden ist das Rauchen verboten. Der Konsum von Alkohol ist auf dem Schulareal nur im Rahmen von besonderen Anlässen und mit einer Bewilligung des Rektorates gestattet. Handel und Konsum von Drogen sind auf dem ganzen Schulareal und während Schulveranstaltungen strikte verboten und werden bestraft.

Abfälle, insbesondere Kaugummis, sind von den Konsumierenden in die Abfallbehälter zu entsorgen. Papier, Pet-Flaschen und die übrigen Abfälle sollen getrennt entsorgt werden.

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5. Schliessfächer und Parkplätze

Schliessfächer, zum Beispiel für Musikinstrumente, werden durch die verantwortlichen Abwarte zugeteilt.

Fahrzeuge (Velos, Mofas etc.) müssen an die dafür vorgesehenen Plätze gestellt werden.

Diese Regeln werden für bestimmte Räume (z.B. Turnhallen, Mediothek, Computerräume, Theaterraum, Übungszimmer) von den dafür verantwortlichen Personen ergänzt und veröffentlicht.

       

Die Schulleitung

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