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Veneka - Verein der Ehemaligen der nksa

Der VENEKA ist der "Verein der Ehemaligen der Neuen Kantonsschule Aarau". Er steht den ehemaligen Schülerinnen und Schülern der NKSA sowie den aktiven und ehemaligen Lehrerinnen und Lehrern offen. Gegründet wurde er 1990, auf Anstoss unseres heutigen Ehrenmitgliedes Willi Widmer.

Ziel des VENEKA’s ist die Förderung von Kontakten unter den ehemaligen Schülerinnen und Schülern und die Unterstützung von Zusammenkünften und Veranstaltungen der NKSA mit Hilfe von Mitglieder- und Sponsorenbeiträgen. Zum Beispiel unterstützt der VENEKA jedes Jahr den Short Story Contest und das zweimal jährlich erscheinende Bulletin der NKSA. Weiter werden jährlich Preise für die besten Matura-Arbeiten und Diplomarbeiten vergeben.

Der VENEKA möchte aber mehr als das. Zukunftsmusik ist, dass wir den künftigen Schülerinnen und Schülern der NKSA verstärkt helfen können, Kontakte zu verschiedenen Berufen zu knüpfen. Das Projekt "Berufspatenschaften" wurde im Herbst 2003 neu gestartet und wird nun umgesetzt. Der VENEKA beteiligt sich ab dem Jahr 2006 aktiv am Projekt "Studienwahl" und der Orientierungswoche Studium und Beruf (OSB), welche erstmals vom 29. Mai bis 2. Juni 2006 durchgeführt wird.

Vor allem sehen wir für Euch einen langfristigen Vorteil, wenn sich die ganze Klasse anmeldet. Falls Ihr in 10 Jahren eine Klassenzusammenkunft plant, könnt Ihr von uns einfach eine Liste mit allen aktuellen Adressen bestellen. Zudem könnt Ihr es Euch zur Tradition machen, an der VENEKA-GV, die immer am ersten Freitag im März stattfindet, möglichst vollzählig zu erscheinen und Euch so einmal im Jahr ohne grossen Aufwand treffen.

Ehemalige die noch nicht Mitglied im Verein sind und auf dieser Homepage gelandet sind, können sich direkt über die untenstehende E-Mail-Adresse anmelden.

Die Vereinsbeiträge gestalten sich wie folgt:
- Mitgliedschaft Jahr 1 - 5: Fr. 10.-
- Mitgliedschaft ab Jahr 6: Fr. 20.-

Vielleicht sehen wir uns bei einem feinen, vom VENEKA spendierten Nachtessen an der GV im März 2007.

Für allfällige Fragen stehe ich Dir selbstverständlich zur Verfügung unter
veneka.nksagmail.com

Für den VENEKA-Vorstand*

Marc Aurel Hunziker, Präsident

Der Vorstand
Marc Aurel Hunziker (Präsident),
Daniel Siegenthaler (Vizepräsident), Stephanie Berner (Vizepräsidentin), Dominique Frey (Kasier), Matthias Howald (Aktuar), Rolf Freyenmuth (Vertreter Lehrerschaft), Urs Droese (Vertreter Schülerschaft), Ruedi Steiner und Anna Ackermann (Beisitzende)

Beitrittsformular zum Downloaden

Die Statuten
Name, Sitz, Zweck
Mitgliedschaft
Organe

 

 

Name, Sirtz, Zweck

Art. 1   Unter dem Namen VENEKA (Verein Ehemaliger der Neuen Kantonsschule Aarau) besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches mit Sitz in Aarau.

Art. 2   Alle Personen- und Funktionsbezeichnungen dieser Statuten beziehen sich stets auf beide Geschlechter.

Art. 3   Der Verein bezweckt:
a)   Die Unterstützung der Neuen Kantonsschule Aarau und der Diplommittelschule Aarau im Rahmen seiner Möglichkeiten.
b)  
Die Organisation von Zusammenkünften und Veranstaltungen.
c)   
Die Förderung der Kameradschaft unter den Vereinsmitgliedern.
d)  
Die Förderung des Kontaktes der Ehemaligen zur Schule.

Mitgliedschaft

Art. 4   Allen Personen, welche mit der Neuen Kantonsschule Aarau in irgend einer Weise verbunden sind, namentlich den ehemaligen und aktiven Schülern sowie den aktiven und pensionierten Lehrern, steht der Beitritt zum VENEKA offen. Es können auch Freunde, Gönner und juristische Personen als Mitglieder aufgenommen werden. Die Aufnahme erfolgt aufgrund einer schriftlichen Beitrittserklärung.

Art. 5   Personen, die sich um die Neue Kantonsschule Aarau oder den VENEKA besonders verdient gemacht haben, können von der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern oder Freimitgliedern ernannt werden. Sie bezahlen keinen Mitgliederbeitrag.

Art. 6   Der Austritt aus dem Verein kann jederzeit schriftlich erfolgen. Mitglieder, die ihren finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem VENEKA nicht nach-kommen, können aus dem Verein ausgeschlossen werden.

 
Organe

Art. 7   Die Organe des VENEKA sind:
a)  
Die Mitgliederversammlung
b)  
Der Vorstand
c)   
Die Rechnungsrevisoren

Art. 8   Die Mitgliederversammlung wird durch alle Mitglieder des Vereins gebildet. Sie ist das oberste Organ des Vereins. Ihre Beschlüsse sind für alle verbindlich.

Art. 9   Die Mitgliederversammlung ist immer beschlussfähig, unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder.

Art. 10   Die Beschlüsse werden mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit gibt der Präsident den Stich-entscheid.           Vorbehalten bleiben die Art. 17 und 18

Art. 11   Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:
a)    
Die Wahl der Stimmenzähler
b)    
Genehmigung des Protokolls
c)
  Genehmigung des präsidialen Jahresberichtes
d)    
Kenntnisnahme des Revisionberichtes und Genehmigung der Jahresrechnung
e)    
Genehmigung des Budgets
f)
   Wahlen: Präsident und übrige Vorstandsmitglieder, Rechnungsrevisoren
g)    
Behandlung der Anträge des Vorstandes und der Mitglieder
h)    
Statutenänderungen
i)
   Ehrungen

Art. 12   Die Einladung mit der Traktandenliste zur Mitgliederversammlung ist den Mitgliedern frühzeitig zuzustellen.

Art. 13  
a)     
Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten und 5 - 9 Mitgliedern, wovon 1 Vertreter des Lehrkörpers der  Neuen Kantonsschule Aarau. Im übrigen konstituiert sich der Vorstand selbst.
b)     
Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder beträgt 2 Jahre.

Art. 14   Dem Vorstand obliegt die Wahrung der Interessen des Vereins. Er besorgt die Geschäftsführung. Er ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der Vor-standsmitglieder anwesend ist.

Art. 15   Für den Verein zeichnen zwei Vorstandsmitglieder zusammen rechtsver-bindlich.

Art. 16   Die Rechnungsrevisoren haben Bücher und Belege der Rechnungsführung zu prüfen und der Mitgliederversammlung Bericht zu erstatten. Den Revisoren steht das Recht zu, sich im Laufe des Jahres über den Stand der Rechnungsführung zu orientieren.

Finanzen
Art.17
a)    
Der finanzielle Bedarf  des Vereins wird durch Mitgliederbeiträge und freiwillige Spenden gedeckt.
b)    
Ehemalige in Ausbildung und Ehepaare bezahlen einen reduzierten Mitgliederbeitrag.
c)    
Die Mitgliederversammlung setzt die Jahresbeiträge fest.
d)    
Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereins- vermögen. Das Einzelmitglied haftet nicht für die Schulden des Vereins.
Schlussbestimmungen

Art. 18   Eine Statutenänderung kann vom Vorstand oder von Vereinsmitgliedern beantragt werden. Der Antrag ist angenommen, wenn zwei Drittel der an der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder diesem zustimmen.

Art. 19   Die Auflösung des Vereins kann nur durch eine Urabstimmung unter allen Mitgliedern erfolgen, wobei die Zustimmung von zwei Dritteln der abge-gebenen Stimmen erforderlich ist.

Art. 20   Bei Auflösung des Vereins ist ein allfälliges Vereinsvermögen dem Rektorat der Neuen Kantonsschule Aarau zur Aufbewahrung zu übergeben, zuhanden eines später neu gebildeten Vereins mit gleicher Zweck-bestimmung.

Art. 21   Die vorliegenden Statuten sind mit ihrer Annahme durch die Mitglieder-versammlung  vom 5. Juni 1993  in  Kraft getreten und  ersetzen  jene vom 3. September 1990.

Aarau, den 10. Juni 1995 | Der Präsident:        Arie Verkuil 

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